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   SG Hannover, 05.09.2006 - S 22 U 223/03   

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SG Hannover, 05.09.2006 - S 22 U 223/03 (https://dejure.org/2006,107953)
SG Hannover, Entscheidung vom 05.09.2006 - S 22 U 223/03 (https://dejure.org/2006,107953)
SG Hannover, Entscheidung vom 05. September 2006 - S 22 U 223/03 (https://dejure.org/2006,107953)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 14.07.1955 - 8 RV 177/54

    Tatsächliches Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels -

    Auszug aus SG Hannover, 05.09.2006 - S 22 U 223/03
    Das ist nicht schon dann der Fall, wenn der Unfall nur eine von mehreren mitwirkenden Ursachen gewesen ist, die zu dem Körperschaden geführt haben, sondern nur dann, wenn dem Unfall wegen seiner besonderen Beziehung zu diesem Schaden unter allen Ursachen eine wesentliche Bedeutung zukommt (vgl. BSGE 1, 150 ff und 268; 13, 175 ff).
  • BSG, 14.10.1955 - 2 RU 16/54
    Auszug aus SG Hannover, 05.09.2006 - S 22 U 223/03
    Nach dieser Kausalitätslehre von der wesentlichen Bedingung sind ursächlich oder mitursäch-lich nur die Bedingungen, die unter Abwägung ihres verschiedenen Wertes wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg an dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (vgl. BSGE 1, 254, 256; 12, 242, 245; 61, 127, 129; Ricke in Kasseler Kommentar zum Sozi-alversicherungsrecht, Bd. II, § 8 SGB VII, Rd-Nr. 4).
  • BSG, 12.04.2000 - B 9 VS 2/99 R

    Erläuterungsbedürftigkeit von Sachverständigengutachten als Verfahrensmangel,

    Auszug aus SG Hannover, 05.09.2006 - S 22 U 223/03
    Es hat z.B. die Möglichkeit, von den Sachverstän-digen eine schriftliche Ergänzung ihrer Gutachten zu verlangen (BSG, Urteil vom 12.04.2000, B 9 VS 2/99 R).
  • BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
    Auszug aus SG Hannover, 05.09.2006 - S 22 U 223/03
    Nach dieser Kausalitätslehre von der wesentlichen Bedingung sind ursächlich oder mitursäch-lich nur die Bedingungen, die unter Abwägung ihres verschiedenen Wertes wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg an dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (vgl. BSGE 1, 254, 256; 12, 242, 245; 61, 127, 129; Ricke in Kasseler Kommentar zum Sozi-alversicherungsrecht, Bd. II, § 8 SGB VII, Rd-Nr. 4).
  • BSG, 01.12.1960 - 5 RKn 66/59
    Auszug aus SG Hannover, 05.09.2006 - S 22 U 223/03
    Das ist nicht schon dann der Fall, wenn der Unfall nur eine von mehreren mitwirkenden Ursachen gewesen ist, die zu dem Körperschaden geführt haben, sondern nur dann, wenn dem Unfall wegen seiner besonderen Beziehung zu diesem Schaden unter allen Ursachen eine wesentliche Bedeutung zukommt (vgl. BSGE 1, 150 ff und 268; 13, 175 ff).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus SG Hannover, 05.09.2006 - S 22 U 223/03
    Nach dieser Kausalitätslehre von der wesentlichen Bedingung sind ursächlich oder mitursäch-lich nur die Bedingungen, die unter Abwägung ihres verschiedenen Wertes wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg an dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (vgl. BSGE 1, 254, 256; 12, 242, 245; 61, 127, 129; Ricke in Kasseler Kommentar zum Sozi-alversicherungsrecht, Bd. II, § 8 SGB VII, Rd-Nr. 4).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.08.2010 - L 9 U 235/06
    Das SG hat die Klage mit Urteil vom 05. September 2006 (S 22 U 223/03) abgewiesen und dies im Wesentlichen damit begründet, dass der Gesundheitsschaden nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf das Unfallereignis zurückzuführen sei.
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